Startseite Unsere Gemeinde Steckbrief
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Die Einwohnergemeinde Wengi umfasst die drei Dörfer Scheunenberg im Westen, Waltwil im Osten und Wengi als zentrales Dorf mit Kirche und Gemeindeschreiberei.
Mit Beschluss des bernischen Regierungsrates wurden die Unterabteilungen (Dorfgemeinden Waltwil, Wengi und Scheunenberg sowie die Schulgemeinde Wengi) auf 1. Januar 1963 aufgehoben. Seither ist Wengi eine Einwohnergemeinde ohne Viertelsgemeinden.
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Während des 2. Weltkrieges 1939 - 1945 wurde im Wengimoos "Turben" (= Torf) gestochen, welcher als Heizmaterial verwendet werden konnte. Die entstandenen Gräben verwilderten anschliessend. Die Natur holte sich das Gebiet zurück. Am 18. April 1961 wurde mit Beschluss des Regierungsrates das Wengimoos für immer unter Schutz des Staates gestellt und in das Verzeichnis der Naturdenkmäler aufgenommen. Das Schutzgebiet findet vor allem auch wegen der Vogelvielfalt Interesse.
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Einwohnerzahl per 1. Januar 2011: 625 Einwohner (inkl. Ausländer, Wochenaufenthalter), Fläche rund 7 km2·
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Geografische Lage 10 km östlich von Lyss, 14 km südlich von Biel, 20 km nördlich von Bern 25 km westlich von Solothurn
Wengi gehört zum äussersten östlichen Zipfel des Berner Seelandes und liegt (Wengi-Kreuzung) 477 m über Meeresspiegel.
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Verkehrserschliessung: Wengi kann als Knotenpunkt zwischen Lyss und Messen, Bern und Büren bezeichnet werden. Auf dem Käsereiplatz kommen aus allen vier Richtungen Postautos an.
Tätigkeit der Bewohner: Nach wie vor sind 10 % der Einwohner mit rund 27 Bauernbetrieben in der Landwirtschaft tätig. Die restlichen 90 % arbeiten in Wengi und Umgebung. Einzelne sogar auf internationalem Pflaster.
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Politisch gehört Wengi zum Verwaltungskreis Seeland.
Gemeindebehörden: Zweimal jährlich findet eine ordentliche Gemeindeversammlung statt, wo die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung in Fragen der Gemeindepolitik vertreten können. An der Gemeindeversammlung werden die Mitglieder des Gemeinderates und das Rechnungsprüfungsorgan gewählt. Die weiteren Kommissionen und Funktionen wählt der Gemeinderat.
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Steuerwesen · Einkommenssteuersatz: neu 1.75 Einheiten ab 1.1.2011 Liegenschaftssteuer 1.2 o/oo vom amtlichen Wert Kirchensteuer ref. 0.2760 Einheiten Kirchensteuer röm. kath. 0.2185 Einheit
Weitere Gemeindegebühren siehe unter Verwaltung / Wissenswertes
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