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Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:24 Uhr
20 Jahre WAGRA - Wasserverbund Grauholz AG

Seit 20 Jahren sind wir zuständig für die Wasserbeschaffung, Wasserspeicherung und die Abgabe von qualitativ einwandfreiem Trinkwasser an unsere Aktionäre.
Wasser - unser tägliches Brot
An unserer Ausstellung aqua-expo können Sie sich spielerisch, erlebnisreich und interaktiv mit den Themen Trinkwasser und Wasserversorgung vertraut machen. Sie entdecken die Wasserversorgung mit allen Sinnen.
Samstag, 25. Mai 2013, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Parkplatz vor dem Dorfschulhaus Oberdorfstrasse Münchenbuchsee
Beschränktes Parkplatzangebot. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
WAGRA Wasserverbund Grauholz AG, Mühlacher 2, 3256 Dieterswil, Telefon 031 879 13 31, Fax 031 879 22 31, info@wvsaurenhorn.ch, www.wagra.ch
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:21 Uhr
Brunch vom Sonntag, 7. Juli 2013 - Einladung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Wengi sind am Sonntag, 7. Juli 2013, zu einem Brunch eingeladen. Der Brunch findet in der Maschinenhalle der Familien Roder-Maurer und Häni-Roder, Hauptstrasse 45, Wengi, statt.
Als Anmeldung muss bei der Gemeindeverwaltung ein „Eintrittsbändeli“ abgeholt werden.
Anmeldeschluss: Donnerstag, 20. Juni 2013
Am 7. Juli werden vor Ort keine Bändeli mehr abgegeben!!
Also, wer am Brunch teilnehmen will, unbedingt bis am 20. Juni 2013 bei der Gemeindeverwaltung ein „Ein-trittsbändeli“ abholen!!!
Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt vom April 2013 oder dem Festführer auf Seite 71 ent-nehmen.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und einen gemütlichen Sonntag.
Gemeinderat Wengi OK 750 Jahr-Feier Landfrauenverein Wengi-Ruppoldsried Trachtengruppe Scheunenberg und Umgebung -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:19 Uhr
Gemeindeversammlung, Montag, 3. Juni 2013
Nicht vergessen!
Am Montag, 3. Juni 2013, 20.00 Uhr, im Schulhaus Reuental, Wengi, findet die ordentliche Gemeindeversamm-lung statt.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Der Gemeinderat -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:19 Uhr
Neue Öffnungszeit des Stimm- und Wahllokals: 10.00 bis 11.00 Uhr
ACHTUNG NICHT VERGESSEN:
Wie bereits im Mitteilungsblatt Nr. 03/2013 vom 22. März 2013 informiert wurde, hat der Gemeinderat Wengi beschlossen, die Öffnungszeit des Abstimmungs- und Wahllokals auf 1 Stunde zu reduzieren. Das Abstim-mungs- und Wahllokal ist künftig von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Die Stimmberechtigten haben die Mög-lichkeit, das Abstimmungskuvert bis Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abzugeben oder bis Samstag, 18.00 Uhr, vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Diese Bestimmungen finden erstmals für die Ab-stimmung vom 09. Juni 2013 Anwendung.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Gemeinderat Wengi -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:18 Uhr
Fundbüro
Bei der Gemeindeverwaltung Wengi wurde ein rotes Portemonnaie, welches am Donnerstag, 25. April 2013, um ca. 19.15 Uhr, auf der Frauchwilstrasse zwischen den Liegenschaften Wyss und Hänni, gefunden wurde, abgegeben.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann das erwähnte Portemonnaie bei der Gemeindeverwaltung Wengi abholen.
Gemeindeverwaltung Wengi -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:17 Uhr
Erteilte Baubewilligungen
Bauherr: Erbengemeinschaft W. Schori, p/A Herr Andreas Schori, Eigerplatz 12, 3007 Bern Parzellen-Nr. 595, Moosgasse 6, Wengi Bauvorhaben: Ersatz Dachfenster Nordseite, neue Abmessung 118 / 114 cm
Bauherr: Jeanmaire Pascal und Monika, Hauptstrasse 16, 3251 Wengi, Parzellen-Nr. 745, Bernstrasse 18, Wengi Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Bauherr: Ryser Hansrudolf und Ursula, Janzenhaus 31, 3251 Wengi, Parzellen-Nr. 457.01 Bauvorhaben: Neubau Remise südlich der bestehenden Ökonomiegebäude, Einbau von ca. 290 m2 Solar-zellen auf der Süddachfläche
Gemeinderat Wengi -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:16 Uhr
Zurückschneiden der Bepflanzung an öffentlichen Strassen bis am 31. Mai 2013
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hinein-ragen, gefährden den Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standor-ten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenbaugesetz vom 2. Februar 1964 unter anderem vor:
- Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hin-einragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.
- Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffent-lichen Verkehrsraumes haben.
- Vorbehalten bleiben weitergehende Gemeindevorschriften.
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschrie-bene Lichtmass zurückzuschneiden.
- Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn an-zupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Für die Erteilung von Auskünften vgl. Ziff. 3. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
3. Der zuständige Strasseninspektor oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.
Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen müssten die Organe der Strassenpolizei die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen.
Gemeindeverwaltung Wengi -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:16 Uhr
Information Ihres Stromversorgers GEBNET AG - Stromzählerablesung
Im Juni werden die Stromzähler abgelesen. Wir bitten Sie, dem Zählerableser Hansruedi Ryser Zugang zum Stromzähler zu gewähren. Bei Fragen oder Unsicherheiten bitten wir Sie, mit uns Kontakt (Tel. 032 677 16 96) aufzunehmen.
GEBNET AG -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:15 Uhr
Schweizerischer Tierschutz STS - Merkblätter
Der Schweizer Tierschutz STS ruft mit dem Frühjahrsversand zu einem konfliktfreien Zusammenleben mit Wildtieren im Siedlungsraum auf und zeigt, wo es speziell im Sommer gilt, Rücksicht auf Tiere zu nehmen.
Folgende Merkblätter können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Wengi kostenlos bezogen werden:
• Rehkitze schützen bei der Heuernte • Schadnager-Bekämpfung • 1. Augustfeuer – Todesfalle für Wildtiere • Angst und Panik durch Feuerwerk • Achtung: Überhitzungsgefahr!
Gemeindeverwaltung Wengi -------------------------------------------------------------
Mittwoch, 22. Mai 2013 - 14:14 Uhr
slowUp von Sonntag, 26. Mai 2013
Am Sonntag, 26. Mai 2013, findet im Raum Solothurn – Limpachtal – Bucheggberg ein besonderer Anlass zum dritten Mal statt, der slowUp Solothurn-Buechibärg. Auf einem Rundkurs von maximal 46 Kilometern werden Jung und Alt, Trainierte und Untrainierte zu Fuss, mit dem Velo und vielerlei andern nicht motorisierten Vehikeln die ganze Strecke oder Teile davon befahren oder begehen.
Um den erwarteten über 20‘000 Teilnehmenden eine optimale Sicherheit zu gewährleisten, bleibt die Strecke an diesem Tag von 09.00 – 18.30 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt. Im Limpachtal betrifft das die Strasse von der Abzweigung Lohn Richtung Restaurant Bismarck – Kyburgbad – Aetingen – Unter-ramsern - Oberramsern – Balm bis zur Einmündung in die Strasse nach Schnottwil. Alle Einmündungen in die gesperrte Strasse bleiben geschlossen. Ausnahmen im Limpachtal: Offizielle Kreuzungsstellen Bätter-kinden – Kyburgbad – Buchegg, sowie Messen – Balm – Lüterswil. Die ganze Strecke und weitere Informationen zum Anlass können unter www.slowup.ch eingesehen werden. Für die Anwohner bedeutet das an diesem Sonntag eine beträchtliche Einschränkung, für die das OK slowUp um Verständnis bittet und dafür herzlich dankt.
Initiative Limpachtal, Lokales OK slowUp -------------------------------------------------------------
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